Volksentscheid zum Nichtraucherschutz am 4. Juli 201028.06.2010
Volksentscheid Nichtraucherschutz am 04. Juli
Am Sonntag, 4. Juli, wird von 8 bis 18 Uhr bayernweit über den Volksentscheid Nichtraucherschutz abgestimmt. Im Landkreis Miltenberg können rund 98.000 Bürger an die Urnen gehen; insgesamt wurden 116 Stimmbezirke und Briefwahlvorstände gebildet. Es handelt sich im Einzelnen um 82 reguläre Stimmbezirke, 33 Briefwahlvorstände und einen sogenannten beweglichen Wahlvorstand. In den Wahlvorständen und Briefwahlvorständen bei den Gemeinden des Landkreises werden voraussichtlich etwa 930 ehrenamtliche Wahlhelfer im Einsatz sein.
Jeder Wähler und jede Wählerin hat eine Stimme. Er oder sie kann mit „Ja“ für den Gesetzesentwurf des Volksbegehrens „Für echten Nichtraucherschutz“ stimmen oder mit „Nein“ für die Beibehaltung der derzeit geltenden Regelungen zum Nichtraucherschutz. Der Gesetzentwurf des Volksbegehrens ist auf dem Stimmzettel abgedruckt. Nach Kennzeichnung ist der Stimmzettel so zu falten, dass die Stimmabgabe nicht erkennbar ist. Jeder Stimmzettel ist rechts oben gelocht. Diese Lochung dient zum seitenrichtigen Einlegen des Stimmzettels in Schablonen, die blinden oder sehbehinderten Personen von Blindenvereinen zur Verfügung gestellt werden.
Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein besitzt. Über die Eintragung in das Wählerverzeichnis sollten die Stimmberechtigten bis spätestens 13. Juni 2010 durch Zusendung der Wahlbenachrichtigungskarte informiert werden. Wahlscheine für die Briefwahl können von Stimmberechtigten, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, bis spätestens Freitag, 2. Juli 2010, 15 Uhr, bei der Gemeinde beantragt werden. Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag auf Wahlschein noch bis 15 Uhr am Abstimmungstag gestellt werden.
Versichert ein Stimmberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tag vor der Abstimmung, 12 Uhr, ein neuer Wahlschein ausgestellt werden. Hinweise zur Erteilung von Wahlscheinen enthalten auch die Bekanntmachungen in den gemeindlichen Amts- und Mitteilungsblättern.
Die vorläufigen Ergebnisse aus den Stimmbezirken werden auf elektronischem Weg von den Gemeinden an das Landratsamt übermittelt. Hier wird am Abstimmungsabend das vorläufige Ergebnis für den gesamten Landkreis zusammengestellt und als Schnellmeldung dem Landeswahlleiter übermittelt.
Präsentation der Abstimmungsergebnisse im Internet
Die Ergebnisse werden am Wahlsonntag unmittelbar nach Schließung der Wahllokale und der Auszählung der Stimmzettel in den Wahllokalen im Wahlportal des Landkreises Miltenberg im Internet präsentiert unter www.wahlen-in-mil.de; telefonische Auskünfte sind unter Telefon 09371 501-401 oder 09371 501-402 möglich. Erste Ergebnisse sind laut Landratsamt bereits gegen 18.30 Uhr zu erwarten. Auf der oben genannten Internetseite stehen bereits jetzt zahlreiche Informationen zum Volksentscheid bereit.


